
FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen, die Sie uns gestellt haben.
Nein, bei all unseren Partner-Autovermietungen reicht eine Debitkarte aus.
Die Gebühr wird immer von der Autovermietung bezahlt, nicht vom Kunden. Wenn Sie über
uns buchen, erhalten Sie immer den gleichen oder einen besseren Preis als die allgemeine
Öffentlichkeit. In den meisten Fällen profitieren Sie zudem von besseren Mietkonditionen und
Unterstützung in tschechischer Sprache.
Einige Autovermietungen verlangen eine Kreditkarte, aber unsere Kunden können immer mit
einer Debitkarte bezahlen. Mit 10 Jahren Erfahrung arbeiten wir ausschließlich mit den besten
Autovermietungen der Branche und in der jeweiligen Region zusammen, sodass wir Ihnen
viel Zeit und Sorgen ersparen.
Am einfachsten ist es, den Tankdeckel zu öffnen – dort finden Sie eine Kennzeichnung:
• E5 und E10 stehen für Benzin (auch „Gasolina“ genannt).
• B7 steht für Diesel.
In Spanien fährt man auf der rechten Seite, wie in den meisten europäischen Ländern. Die
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind wie folgt:
• Autobahnen und Schnellstraßen: 120 km/h
• Landstraßen: 90 km/h
• Innerorts: 50 km/h
Das Parken auf öffentlichen Straßen ist nicht immer erlaubt und oft kostenpflichtig. In vielen
Städten sind Parkflächen reguliert und gebührenpflichtig. Diese können in der Regel durch die
vorhandenen Parkscheinautomaten in der Umgebung erkannt werden.
Besondere Vorsicht ist in ACIRE-Zonen geboten – dies sind spezielle Bereiche, in denen nur
berechtigte Fahrzeuge verkehren dürfen. Solche Fahrzeuge verfügen über eine entsprechende
ACIRE-Karte.
Kinder unter 135 cm Körpergröße dürfen nicht auf dem Vordersitz sitzen und müssen stets
ein zugelassenes Rückhaltesystem verwenden. Es wird empfohlen, einen Kindersitz mit
Rückenlehne zu nutzen, bis das Kind 150 cm erreicht. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch
eine Mindestgröße von 135 cm.
Die Verantwortung für die korrekte Installation des Kindersitzes liegt beim Elternteil, nicht
beim Mietwagenanbieter!
Es gibt verschiedene Arten von Bußgeldern:
• Falschparken wird in der Regel direkt vor Ort geregelt (bei der örtlichen Polizei oder dem
Rathaus).
• Vergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Befahren von Wohngebieten
oder das Einfahren in gesperrte Bereiche (z. B. in der Hauptsaison nach Formentor auf
Mallorca) werden meist über eine Website beglichen – die Anweisungen stehen auf dem
Bußgeldbescheid.
• Bußgelder, die zunächst an die Autovermietung gehen, erfordern, dass die Vermietung
den Fahrer identifiziert. In diesem Fall verlangt die Autovermietung eine
Bearbeitungsgebühr (zwischen 25 und 200 Euro, je nach Anbieter). Die eigentliche Strafe
müssen Sie dann selbst bezahlen.
⚠ Die Autovermietungen übernehmen keine Bußgelder für ihre Kunden!
⚠ Bußgelder werden von keiner Versicherung abgedeckt, da sie als Folge fahrlässigen
Fahrverhaltens gelten.
• Handynutzung während der Fahrt ist verboten, es sei denn, es wird eine
Freisprecheinrichtung verwendet. Ein Verstoß kann eine Strafe von bis zu 200 Euro nach
sich ziehen.
• Sicherheitsabstand:
• In der Stadt: mindestens 1,5 Meter
• Auf der Straße: mindestens 2 Meter
• Lichtpflicht: Das Einschalten der Abblendlichter ist sowohl tagsüber als auch nachts
verpflichtend. Fernlicht darf nur auf unbeleuchteten Straßen und ohne Gegenverkehr
verwendet werden.
• Alkoholgrenze:
• Für normale Fahrer: 0,5 g/l Blutalkohol
• Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer: 0,3 g/l Blutalkohol
• ⚠ Beste Option: Alkohol vor der Fahrt ganz vermeiden! Schon geringe Mengen können die
Fahrfähigkeit beeinträchtigen.
• Wichtig: Falls es zu einem Unfall kommt und Alkohol nachgewiesen wird (auch unterhalb
der Promillegrenze), deckt die Versicherung den Schaden nicht!
• Fahren ohne T-Shirt ist verboten! Dies gilt als geringfügiger Verstoß und kann eine Strafe
von bis zu 100 Euro nach sich ziehen.